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Der Zusammenhang von denkmalschützerischen und denkmalpflegerischen Belangen mit der Geschichtsphilosophie muss gedanklich nicht konstruiert werden; er ist apriorisch. Keine offizielle Denkmalerklärung und Denkmalsetzung, keine differenzierende Wertschätzung hinsichtlich eines höheren oder niedrigen Ranges eines Denkmals, keine Entscheidung über dessen praktische Behandlung ist frei von geschichtsphilosophischen Denkmodellen.
Das Denkmal empfängt seine Geltung vornehmlich als Sachzeugnis der Geschichte infolge der Präferierung seines historischen Wertes, wie dies überhaupt nichts anderes als eine axiologische (wertphilosophische) Kategorie, wie Geschichtsphilosophie nichts anderes als Axiologie der Geschichte ist. Es handelt sich um gedankliche Konstrukte, die Ordnung im tatsächlichen Chaos historischer Ereignisse zu schaffen trachten durch Periodisierung, durch Definition von Stufenfolgen kulturhistorischer Entwicklungsphasen bis hin zur Geschichtslosigkeit.
Es ist längst fällig, solche (nicht nur in der denkmalpflegerischen Theorie und Praxis) gebräuchlichen geschichtsphilosophischen Begriffe wie „historische Periode“, „Entwicklungsphase“, „Vorzeit“, „Endzeit“, „Fortschritt“ oder „Rückschritt“ erneut bzw. überhaupt einer generellen Kritik zu unterwerfen. Diesem Vorhaben widmet sich das vorliegende Buch.
Festeinband
17 x 24 cm
64 Seiten
4 Diagramme einfarbig
Deutsch
ISBN: 978-3-95755-043-9